Zudem sollen die Sozialhilfebehörden bei nicht sesshaften hilfebedürftigen Personen für den Versicherungsschutz besorgt sein (Skos-Richtlinien, B.4-1). Die Praxishilfen der Skos-Richtlinien enthalten in Kapitel H.8 entsprechende Empfehlungen zur Krankenversicherung bei Personen ohne Unterstützungswohnsitz. Zwar erwähnen die Skos-Richtlinien in Kapitel B.4-1 zur medizinischen Grundversorgung im Rahmen der Sozialhilfe, dass die Prämien der Grundversicherung nicht als Sozialhilfeleistungen gelten würden.