Prämien der Grundversicherung sind im Unterstützungsbudget soweit zu berücksichtigen, als die hilfebedürftige Person sie selber bezahlen muss. Dasselbe gilt für Selbstbehalte und Franchisen. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Entscheid vom 20. April 2009 lehnte das Sozialamt einer Gemeinde das Gesuch eines Ehepaares um wirtschaftliche Sozialhilfe mit der Begründung ab, dass das soziale Existenzminimum durch die Einnahmen des Ehepaares gedeckt sei. Die Prämien, die das Ehepaar für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) bezahlt, wurden im Entscheid nicht berücksichtigt.