Sollte A diese Weisung nicht oder ungenügend einhalten, kündigte der Gemeinderat ihr die Kürzung des Grundbedarfs um maximal 15 Prozent sowie eine Kürzung der situationsbedingten Leistungen an. Am 23. November 2009 bestätigte der Gemeinderat nach Einsprache von A diesen Entscheid. Die gegen den Einspracheentscheid erhobene Verwaltungsbeschwerde wies das Gesundheits- und Sozialdepartement ab, soweit es darauf eintrat. Aus den Erwägungen: