Mit Entscheid vom 6. Oktober 2009 verpflichtete der Gemeinderat sie, die Termine beim Sozialdienst einzuhalten, mit dem Sozialdienst aktiv zusammenzuarbeiten und diesem die jeweils aktuellen Arztzeugnisse zuzustellen. Zur Begründung führte er an: A sei Terminen beim Sozialdienst mehrere Male ferngeblieben. Zudem sei die Zusammenarbeit mangelhaft. Schliesslich wurde A verpflichtet, alles zu unternehmen, um ihre Notlage zu lindern oder zu beheben. Sollte A diese Weisung nicht oder ungenügend einhalten, kündigte der Gemeinderat ihr die Kürzung des Grundbedarfs um maximal 15 Prozent sowie eine Kürzung der situationsbedingten Leistungen an.