Sind sie durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten, werden die Verfahrensakten auf Gesuch hin praxisgemäss diesen zugestellt. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Im Rahmen einer Verwaltungsbeschwerde gegen die Einstellung der wirtschaftlichen Sozialhilfe beantragte X, dass ihm die Verfahrensakten in Form eines Ausdruckes, von Fotokopien oder einer CD-ROM zuzustellen seien. Aus den Erwägungen: Das Recht auf Akteneinsicht als Teilgehalt des rechtlichen Gehörs bestimmt sich in erster Linie nach dem kantonalen Verfahrensrecht.