Gegen den Entscheid des Sozialamtes erhob er Einsprache beim Gemeinderat, welche dieser allerdings abwies. In der Folge reichte er beim Gesundheits- und Sozialdepartement eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Einspracheentscheid ein, wobei er unter anderem geltend machte, dass ihm die Gemeinde für die Monate November und Dezember 2008 für Mietkosten je 600 Franken nachzuzahlen habe. Das Gesundheits- und Sozialdepartement wies die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2. Zunächst ist der Antrag des Beschwerdeführers zu prüfen, dass ihm die Gemeinde für die Monate November und Dezember 2008 die Wohnungsmiete von je 600 Franken nachzahlen müsse.