Ob Schulden zu übernehmen sind, ist aufgrund einer Abwägung der Interessen im Einzelfall zu entscheiden. - Solange und soweit der Lebensbedarf - wie die Unterkunftskosten - durch freiwillige Leistungen von Verwandten gedeckt ist, besteht kein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A lebt mit seiner verwitweten Mutter und seinem Bruder in einem Einfamilienhaus, das dem Bruder gehört. Am 12. Januar 2009 stellte er beim Sozialamt der Gemeinde ein Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe. Gegen den Entscheid des Sozialamtes erhob er Einsprache beim Gemeinderat, welche dieser allerdings abwies.