Mit Einspracheentscheid vom 6. Januar 2009 hielt der Gemeinderat X an, eine Vereinbarung zu unterschreiben, welche eine fachliche Überprüfung der GmbH durch eine Treuhandgesellschaft vorsah, und verpflichtete ihn gleichzeitig, innert einer bestimmten Frist die im Vereinbarungsentwurf aufgeführten Geschäftsunterlagen einzureichen. Für den Fall, dass X dieser Weisung nicht nachkommen sollte, wurde ihm die Einstellung der wirtschaftlichen Sozialhilfe angedroht. X erhob beim Gesundheits- und Sozialdepartement Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid und machte geltend, dass er nicht verpflichtet sei, der Gemeinde Einsicht in die Unterlagen der Firma zu geben.