X war Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Allerdings übte er aus angeblich gesundheitlichen Gründen die Geschäftsführung nicht mehr aus. Sein Stammanteil an der GmbH bestand aus einer Sacheinlage. Mit Einspracheentscheid vom 6. Januar 2009 hielt der Gemeinderat X an, eine Vereinbarung zu unterschreiben, welche eine fachliche Überprüfung der GmbH durch eine Treuhandgesellschaft vorsah, und verpflichtete ihn gleichzeitig, innert einer bestimmten Frist die im Vereinbarungsentwurf aufgeführten Geschäftsunterlagen einzureichen.