| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 10. Juli 2008 trat der Gemeinderat auf ein Gesuch von X um wirtschaftliche Sozialhilfe nicht ein, weil X trotz mehrmaliger Aufforderung keine Unterlagen über seine Wohnungs- und Lebenshaltungskosten eingereicht habe und deshalb nicht geprüft werden könne, ob er Anspruch auf Sozialhilfe habe. Auf eine dagegen erhobene Einsprache trat der Gemeinderat mit Entscheid vom 30. Juli 2008 wiederum nicht ein. Am 11. August 2008 erhob X beim Gesundheits- und Sozialdepartement fristgerecht Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid.