| | Entscheid: | A stellte am 30. Januar 2007 beim Sozialamt der Gemeinde für ihre Tochter B ein Gesuch um Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge. Mit Entscheid vom 21. März 2007 wies das Sozialamt das Gesuch mit der Begründung ab, A erhalte für ihre Tochter eine monatliche Kinderrente der Invalidenversicherung von 741 Franken. Dieser Betrag übersteige den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeitrag des Kindsvaters von 700 Franken, sodass der Unterhalt des Kindes anderweitig gedeckt sei und dementsprechend kein Anspruch auf Bevorschussung bestehe. Gegen diesen Entscheid liess B am 29. März 2007 Einsprache beim Gemeinderat erheben.