Die Verwendung der Konjunktiv-Form dürfte damit zusammenhängen, dass der Beschwerdeführer von diesem Angebot, wie er selbst behauptet und auch seine Eltern bestätigen, nur teilweise Gebrauch gemacht hat. Auch ist zu erwähnen, dass der Beschwerdeführer sich noch im Januar 2006 ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, seine Mahlzeiten bei seinen Eltern einzunehmen und im entsprechenden Umfang auf wirtschaftliche Sozialhilfe zu verzichten (vgl. Besprechungsprotokoll vom 26. Januar 2006, Entscheid betreffend Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe vom 10. Februar 2006).