Aus dem Schreiben kann entnommen werden, dass dieses Angebot dahingefallen wäre, wenn der Beschwerdeführer eine Arbeitsstelle gefunden und wieder ein regelmässiges Einkommen erzielt hätte. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers liegt damit sehr wohl eine ausdrückliche Zusicherung seiner Eltern über die kostenlose Abgabe der täglichen Mahlzeiten, worunter auch Zwischenverpflegungen zu verstehen sind, vor. Die Verwendung der Konjunktiv-Form dürfte damit zusammenhängen, dass der Beschwerdeführer von diesem Angebot, wie er selbst behauptet und auch seine Eltern bestätigen, nur teilweise Gebrauch gemacht hat.