Auf dem entsprechenden Formular musste sie den Vermögensnachweis erbringen, das heisst Auszüge aller Konten und sonstige Vermögenswerte deklarieren und ihre Angaben bestätigende Belege aufführen (die sie soweit möglich auflegen musste). Unten auf dem Formular erklärte sie mit ihrer Unterschrift ausdrücklich, dass ihre obigen Angaben vollständig und wahr seien. Im Formular war sie ausdrücklich auf ihre Verpflichtung hingewiesen worden, Änderungen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich dem Sozialamt zu melden. Das hier zur Diskussion stehende Konto war im Zeitpunkt der Gesuchstellung, das heisst am 24. Mai 2004, bereits eröffnet.