Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller um wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe haben alle auf sie lautenden oder für sie geführten Konti anzugeben, unabhängig davon, ob diese einen positiven oder einen negativen Saldo aufweisen. Eine Erbschaft ist der Sozialbehörde zu melden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Gemeinde A gewährt X seit 1. August 1999 mit einem Unterbruch wegen eines befristeten Umzugs Mutterschaftsbeihilfe und wirtschaftliche Sozialhilfe.