{"Signatur": "LU_AVW_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2008-04-07", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_AVW_001_GSD-2008-16_2008-04-07.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3794", "Checksum": "d6e63462125793f3afb822df1124b698"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["GSD 2008 16", "2008 III Nr. 16"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement 07.04.2008 GSD 2008 16 (2008 III Nr. 16)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement 07.04.2008 GSD 2008 16 (2008 III Nr. 16)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement 07.04.2008 GSD 2008 16 (2008 III Nr. 16)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wirtschaftliche Sozialhilfe und Mutterschaftsbeihilfe. Auskunfts- und Meldepflicht der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. § 11 Absätze 1 und 2 SHG. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller um wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe haben alle auf sie lautenden oder für sie geführten Konti anzugeben, unabhängig davon, ob diese einen positiven oder einen negativen Saldo aufweisen. Eine Erbschaft ist der Sozialbehörde zu melden. | § 11 Abs. 1 und 2 SHG | Sozialhilfe"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:22", "Checksum": "c0bc47b38e2423e169cc719ffeb81ed2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern andere Verwaltungsbehörden Gesundheits- und Sozialdepartement 07.04.2008 GSD 2008 16 (2008 III Nr. 16)\nRegeste:\nWirtschaftliche Sozialhilfe und Mutterschaftsbeihilfe. Auskunfts- und Meldepflicht der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. § 11 Absätze 1 und 2 SHG. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller um wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe haben alle auf sie lautenden oder für sie geführten Konti anzugeben, unabhängig davon, ob diese einen positiven oder einen negativen Saldo aufweisen. Eine Erbschaft ist der Sozialbehörde zu melden. | § 11 Abs. 1 und 2 SHG | Sozialhilfe\n\n Aufdeckung des Sachverhaltes unkooperativ zeigte. Die Schwere der Pflichtverletzung ergibt sich zudem aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin für ihr Verhalten wegen Betrugs verurteilt wurde. Betrug setzt strafrechtlich, wie in Erwägung 3.3.2 erwähnt, zum einen Absicht voraus. Der Täter täuscht das Opfer, vorliegend die Gemeinde, wissentlich und willentlich und hat die Absicht, dadurch sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern. Zum andern geht es bei einem Betrug um eine arglistige Täuschung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts liegt Arglist insbesondere vor, wenn der Täter zur Täuschung eines andern ein ganzes Lügengebäude errichtet oder sich besonderer Machenschaften oder Kniffe bedient, aber auch dann, wenn er bloss falsche Angaben macht, deren Überprüfung nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich oder nicht zumutbar ist (BGE 120 IV 186). Sodann tangiert die Streichung der Integrationszulage für Alleinerziehende nicht die beiden Kinder, sondern nur die Beschwerdeführerin. Weiter sind durch die Streichung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt um 15 Prozent die Anteile der Kinder daran nicht betroffen (vgl. die Aufteilung bei einem 3-Personenhaushalt in den Skos-Richtlinien, vgl. dort B.2.2). Schliesslich stellt die Vorinstanz richtigerweise fest, dass mit dieser Massnahme der verfassungsrechtliche Notbedarf gemäss Artikel 12 BV gewahrt wird. 4.3. Damit erweist sich die verfügte Massnahme als rechtmässig, insbesondere als verhältnismässig. Daran ändert der Hinweis der Beschwerdeführerin nichts, sie müsse noch Schulden tilgen. Die richtige Durchsetzung des Sozialhilferechts hat vor den Interessen privater Gläubiger Vorrang. (Gesundheits- und Sozialdepartement, 7. April 2008) |"}