Im Gegenteil: Er beabsichtigt, die Wohnung zu verkaufen. Dabei macht er jedoch geltend, die Wohnung sei vom letzten Mieter verwüstet worden und müsse für einen Verkauf zuerst total saniert werden, wie dies in Portugal üblich sei. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Zwar ist damit zu rechnen, dass der Verkauf der unsanierten Wohnung einen kleineren Erlös einbringen wird, als wenn sie saniert wäre. Jedoch dürfte der Mindererlös gerade dem Aufwand für die Totalsanierung entsprechen, für den der Beschwerdeführer aufkommen müsste, sodass die Sanierung letztlich zu keinem Mehrertrag führt.