Der Mieter sei jedoch insolvent gewesen und habe die Wohnung zudem verwüstet, weshalb sie nun total saniert werden müsse, um sie verkaufen zu können. Er habe sich gegenüber der Gemeinde kooperativ gezeigt und eine Rentenabtretung zugunsten des Sozialamtes unterzeichnet. Aufgrund seines Gesundheitszustandes sei er weiterhin auf psychosoziale Begleitung angewiesen, um den Alltag bewältigen zu können. Schliesslich habe er im Zusammenhang mit dem Gesuch um eine IV-Rente regelmässig Termine bei der IV-Stelle wahrzunehmen. Unter Würdigung sämtlicher Umstände sei es ihm nicht zumutbar, nach Portugal zu reisen. Es bestehe kein Grund, welcher eine Ausweisung aus der Schweiz rechtfertigen würde.