Die Abklärungen mit der IV würden im Herbst 2006 erfolgen. Wer Sozialhilfe erhalte, müsse alles in seiner Kraft Stehende tun, um die Notlage zu lindern oder zu beheben. Die Notlage könne dadurch vermindert werden, dass das Wohneigentum selber bewohnt, vermietet oder veräussert werde. Eine Vermietung oder Veräusserung sei nach Angaben des Beschwerdeführers aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Entsprechend liefen auch keine Bemühungen auf Vermietung oder Veräusserung der Wohnung. Gemäss einer Schuldenzusammenstellung der Amtsvormundschaft sei aus dem Verkauf auch nicht mit einem Erlös zu rechnen.