Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze halten die Skos-Richtlinien zunächst fest, dass überhöhte Wohnkosten nur solange zu übernehmen sind, bis eine zumutbare günstigere Lösung zur Verfügung steht. Dabei haben die Sozialhilfeorgane die Aufgabe, die Hilfebedürftigen bei der Suche nach günstigerem Wohnraum zu unterstützen. Übliche Kündigungsbedingungen sind in der Regel zu berücksichtigen. Weigert sich die unterstützte Person, eine günstigere Wohnung zu suchen oder in eine effektiv verfügbare und zumutbare günstigere Wohnung umzuziehen, können die anrechenbaren Wohnkosten auf jenen Betrag reduziert werden, der durch die günstigere Wohnung entstanden wäre.