Zur Konkretisierung des angemessenen Mietzinses im Sinn der Skos-Richtlinien hat der Gemeinderat von X am 5. Mai 2004 Mietzinslimiten erlassen. Darin wurde die Mietzinsobergrenze inklusive der Nebenkosten für einen 3-Personenhaushalt mit 1200 Franken bei einer Wohnungsgrösse von drei Zimmern und für einen 4-Personenhaushalt mit 1300 Franken bei einer Wohnungsgrösse von 31?2 Zimmern festgelegt. Für einen 5-Personenhaushalt beträgt die Obergrenze 1500 Franken, wobei 41/2 Zimmer akzeptiert werden. 5. Weiter ist die Rechtmässigkeit der Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe um die Höhe der bis 30. Juni 2005 für die Wohnungsmiete angerechneten 1300 Franken zu prüfen.