| Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1. Angefochten ist der Einspracheentscheid des Gemeinderates vom 26. Oktober 2005. Darin bestätigte der Gemeinderat die Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe um die Höhe der bis 30. Juni 2005 für die Wohnungsmiete angerechneten 1300 Franken.