Ein Praktikum im Ausland kann nicht angerechnet werden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern hatte B mit Entscheid vom 22. Juni 2005 die Bewilligung zur fachlich selbständigen und gewerbsmässigen Ausübung der Physiotherapie im Kanton Luzern erteilt, ihr mit dem Bewilligungsgesuch gestelltes Begehren um Zulassung als Leistungserbringerin zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung jedoch abgewiesen. Mit Gesuch vom 25. Mai 2007 erneuerte B dieses Begehren. Das Gesundheits- und Sozialdepartement wies das Begehren wiederum ab. Aus den Erwägungen: