Da zwischen der Schweiz und Kroatien kein bilateraler Staatsvertrag über die Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen besteht, Kroatien auch nicht einen multilateralen Staatsvertrag, der diese Frage regelt, unterschrieben hat (z.B. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [Lugano-Übereinkommen, SR 0.275.11], Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen [SR 0.211.213.02] und das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern [