IPRG ist jedoch stets zu prüfen, ob für eine Anerkennung nicht ein Staatsvertrag massgebend ist. Da zwischen der Schweiz und Kroatien kein bilateraler Staatsvertrag über die Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen besteht, Kroatien auch nicht einen multilateralen Staatsvertrag, der diese Frage regelt, unterschrieben hat (z.B. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [Lugano-Übereinkommen, SR 0.275.11], Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen [