Die Vollstreckbarerklärung kann jedoch ein Indiz dafür sein, dass das kroatische Unterhaltsurteil auch in der Schweiz anzuerkennen ist. 4.2 In der Schweiz richtet sich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 (SR 291). Aufgrund des Vorbehaltes in Artikel 1 Absatz 2 IPRG ist jedoch stets zu prüfen, ob für eine Anerkennung nicht ein Staatsvertrag massgebend ist.