Danach gelten rechtskräftige Scheidungs- und Trennungsurteile (Abs. 2a), Entscheide über vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren zugunsten von Kindern (Abs. 2b), Entscheide über vorsorgliche Massnahmen im Ehetrennungs- beziehungsweise Ehescheidungsverfahren (Abs. 2c), Entscheide über vorsorgliche Massnahmen im Vaterschaftsverfahren (Abs. 2d) sowie rechtskräftige Unterhaltsurteile oder Entscheide über vorsorgliche Massnahmen im Unterhaltsverfahren (Abs. 2e) als Rechtstitel. Mithin sind es fünf Kategorien von rechtskräftigen Urteilen und Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen, die ihren Grund in der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern während der Ehe, der