Der zuständige Gemeinderat wies das Gesuch mit Entscheid vom 9. Juni 2004 mit der Begründung ab, dass er das kroatische Unterhaltsurteil nicht anerkennen könne. Nachdem der Gemeinderat auch die in der Folge eingereichte Einsprache abgewiesen hatte, erhob A am 4. September 2004 namens seiner drei Kinder Verwaltungsbeschwerde beim Gesundheits- und Sozialdepartement, wobei er ein österreichisches Vollstreckungsurteil zu den Akten gab und die Gutheissung seines Bevorschussungsbegehrens beantragte. 3.1