| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A beantragte im Oktober 2003 beim Sozialamt seiner Wohngemeinde die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für seine drei Kinder. Dabei legte er als Rechtstitel ein Urteil eines deutschen Gerichtes sowie ein Urteil eines kroatischen Gerichtes auf. Der zuständige Gemeinderat wies das Gesuch mit Entscheid vom 9. Juni 2004 mit der Begründung ab, dass er das kroatische Unterhaltsurteil nicht anerkennen könne.