Dass bei ihrem fortgeschrittenen Alter aufgrund der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit mit einem Eintritt in das Alterswohnheim zu rechnen war, scheint den Beschwerdeführern aber bewusst gewesen zu sein, bestätigte der besagte Arzt doch gleichzeitig, dass ein solcher Eintritt ins Altersheim damals wiederholt diskutiert worden sei. Auch aus der Bestätigung des Alterswohnheims vom Mai 2005 geht hervor, dass sich die Beschwerdeführerin im Frühsommer 2004, also vor dem Hausverkauf, positiv über einen Heimeintritt geäussert hat, wenn sie auch gemäss dieser Bestätigung diese Äusserung später - wann genau ist nicht bekannt - wieder zurückgenommen hat. 5.4