Wohl bestätigte ihr Hausarzt im Mai 2005, dass sie vor ihrem Spitaleintritt im September 2004 und damit auch im Zeitpunkt des Liegenschaftsverkaufs vollkommen selbständig gewesen sei und keine Pflegebedürftigkeit vorgelegen habe. Dass bei ihrem fortgeschrittenen Alter aufgrund der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit mit einem Eintritt in das Alterswohnheim zu rechnen war, scheint den Beschwerdeführern aber bewusst gewesen zu sein, bestätigte der besagte Arzt doch gleichzeitig, dass ein solcher Eintritt ins Altersheim damals wiederholt diskutiert worden sei.