Die Beschwerdeführer machen nicht geltend, dass die Nachkommen für sie Geschäfte besorgt hätten, welche eine Reduktion des Verkaufspreises im besagten Umfang gerechtfertigt hätten. Insbesondere wird nicht geltend gemacht, dass die Nachkommen die Beschwerdeführer gepflegt hätten. Die geltend gemachte Renovationsbedürftigkeit der Liegenschaft rechtfertigt, wie bereits dargelegt, keine solche Reduktion, zumal die Liegenschaft im September 2005 zu einem bedeutend höheren Preis bereits wieder verkauft worden ist. Dasselbe gilt für das Wohnrecht (vgl. wiederum E. 4). Aus den Akten ist auch nicht ersichtlich, dass die Nachkommen die Liegenschaft für den eigenen Bedarf benötigten.