5. Sodann ist zu prüfen, ob angenommen werden kann, dass die Beschwerdeführer ihre Notlage absichtlich herbeigeführt haben, um wirtschaftliche Sozialhilfe zu beanspruchen. Wie bereits in E. 3 erwähnt, kann eine solche Absicht in der Regel nur durch Indizien geprüft werden. 5.1 Es fällt auf, dass bereits im November 1998 zwischen X, den Nachkommen und dem Gemeindeschreiber eine Besprechung über die Übertragung der Liegenschaft stattfand.