Der Verkauf einer Liegenschaft kann bei der Prüfung, ob Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe besteht, berücksichtigt werden, wenn er als rechtsmissbräuchlicher Vermögensverzicht zu qualifizieren ist. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | X wohnt seit Februar 2003 und seine Ehefrau seit Oktober 2004 im Alterswohnheim. Vorher bewohnten sie gemeinsam ein Einfamilienhaus, das X gehörte und von ihm im Juli 2004 mit der Zustimmung seiner Ehefrau für 150000 Franken an die Nachkommen verkauft worden war.