Obwohl durch die teilweise doppelten Haushalte Mehrkosten entstehen, ist sie dazu auch durchaus in der Lage. Denn es ist unbestritten, dass sie gemäss der Steuerveranlagung für das Jahr 1999 über ein Reineinkommen von 62612 Franken verfügt. Dieser Betrag übersteigt bei weitem die gemäss § 25 Absätze 1a und 2 SHV errechnete Einkommensgrenze von 41500 Franken. |