Die Beschwerdeführerin ist deshalb auf gutem Weg, ihre Ängste zu überwinden. Damit ist es auch angezeigt, die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für ein Auto innert kurzer Frist zu überprüfen. Es ist deshalb vorerst von einem Anspruch bis Ende Juni 2001 auszugehen. Der Gemeinderat wird dann aufgrund eines aktuellen Arztzeugnisses zu entscheiden haben, ob der Anspruch weiter besteht (§ 13 SHG). |