Dieser Anspruch besteht aufgrund des aktuellen Zeugnisses auch heute noch. 4. Abzuklären bleibt, wie lange die Beschwerdeführerin diesen Anspruch gegenüber der Vorinstanz geltend machen kann. Aus dem Umstand, dass es vorliegend um eine situationsbedingte Leistung geht, lässt sich lediglich ableiten, dass der Anspruch solange besteht, als der gesundheitliche Zustand die Benützung eines Autos notwendig macht. Dr. med. X vom KJPD gibt in seinem aktuellen Zeugnis an, dass die Beschwerdeführerin eine vitale Persönlichkeit sei, die nach besten Kräften versuche, ihr Leben zu bewältigen. Die Beschwerdeführerin ist deshalb auf gutem Weg, ihre Ängste zu überwinden.