Von Bedeutung ist nun jedoch, dass Dr. med. X und der Psychologe Y des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Luzern (KJPD) mit Zeugnis vom 7. September 2000 bestätigten, dass der frühere Ehemann der Beschwerdeführerin 1999 wiederholt gedroht hatte, sie umzubringen. Im Mai und Oktober 1999 sei es dann zu tatsächlichen Angriffen auf ihr Leben gekommen. Die Beschwerdeführerin leide deshalb an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Nachhallerinnerung. Sie komme deswegen seit September 1999 mit ihrem Sohn regelmässig zu Einzelgesprächen. Die Beschwerdeführerin werde vor allem abends und in öffentlichen Räumen von enormen Ängsten befallen.