Zu den situationsbedingten Leistungen zählen insbesondere krankheits- oder behinderungsbedingte Folgekosten wie Auslagen für Taxifahrten und die Erwerbsunkosten für erwerbstätige Personen (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. C. 2-1 und C. 3-1). Im Zusammenhang mit den Erwerbsunkosten wird in den SKOS-Richtlinien festgehalten, dass die Kosten für die Benützung eines privaten Motorfahrzeugs dann zu berücksichtigen seien, wenn das Fahrziel nicht auf zumutbare Weise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könne (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. C. 3-1, unten).