Die Anrechnung der Kosten für situationsbedingte Leistungen ist damit abhängig von der besonderen Lebenssituation der unterstützten Person und vom Ziel des individuellen Hilfsprozesses (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. C. 1-1). Zu den situationsbedingten Leistungen zählen insbesondere krankheits- oder behinderungsbedingte Folgekosten wie Auslagen für Taxifahrten und die Erwerbsunkosten für erwerbstätige Personen (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. C. 2-1 und C. 3-1).