Massgebend ist, ob die Selbständigkeit und soziale Einbettung einer unterstützten Person erhalten beziehungsweise gefördert wird oder ob grösserer Schaden abgewendet werden kann. Situationsbedingte Leistungen können langfristig wirken oder aber zur kurzfristigen Stabilisierung beitragen. Die Anrechnung der Kosten für situationsbedingte Leistungen ist damit abhängig von der besonderen Lebenssituation der unterstützten Person und vom Ziel des individuellen Hilfsprozesses (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap.