B. 1-1 bis B. 2-7). Mit dem Grundbedarf werden unter anderem auch die Auslagen für den öffentlichen Nahverkehr inklusive die Kosten für ein Halbtaxabonnement abgegolten (SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. B. 2-2). Die situationsbedingten Leistungen haben ihre Ursache in der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und familiären Lage der unterstützten Person. Diese Aufwendungen sind im individuellen Sozialhilfebudget zu berücksichtigen, sofern sie in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Massgebend ist, ob die Selbständigkeit und soziale Einbettung einer unterstützten Person erhalten beziehungsweise gefördert wird oder ob grösserer Schaden abgewendet werden kann.