Dazu zählen der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnungskosten einschliesslich der unmittelbaren Nebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung (vgl. die Zusammenstellung in den SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. B. 1-1). Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird durch verschiedene Pauschalen abgegolten, die je nach Grösse und Zusammensetzung des jeweiligen Haushalts unterschiedlich hoch sind (Grundbedarf I, Zuschlag zum Grundbedarf, Grundbedarf II; SKOS-Richtlinien 10/97, Kap. B. 1-1 bis B. 2-7).