In den SKOS-Richtlinien wird bei der Berechnung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zwischen der materiellen Grundsicherung und den situationsbedingten Leistungen unterschieden. Die materielle Grundsicherung umfasst alle in einem Privathaushalt notwendigen Ausgaben. Dazu zählen der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnungskosten einschliesslich der unmittelbaren Nebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung (vgl. die Zusammenstellung in den SKOS-Richtlinien 10/97, Kap.