| Es gehört zu den tragenden Säulen des anwaltlichen Standesrechts, dass der Anwalt seinen Beruf in voller Unabhängigkeit ausübt (s. Standesregeln des Luzerner Anwaltsverbandes Ziff. I/1). Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten. Die Unabhängigkeit des Anwalts wird u.a. gefährdet, wenn er sich am Geschäft seines Mandanten beteiligt (vgl. beispielsweise Lingenberg, Komm. zu den Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts, 2. Aufl., Köln 1988, S. 404 Rz 20).