| | Entscheid: | a) Eine Partei kann den Ausstand eines Mitgliedes der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte beantragen, wenn dieses aus einem sachlich vertretbaren Grund als befangen erscheint (§ 15 Abs. 4 AnwG i.V.m. § 15 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 lit. g VRG). Der Gesuchsteller beruft sich auf diesen Ablehnungsgrund. b) (...) c) Art. 58 Abs. 1 BV gewährleistet - unabhängig vom anwendbaren Prozessrecht - eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung durch ein ordnungsgemäss besetztes Gericht. Entscheidet nicht eine gerichtliche, sondern eine verwaltungsbehördliche Rechtspflegeinstanz oder ein Parlament, so ergibt sich aus Art. 4 BV ein gleichartiger Anspruch.