| | Entscheid: | Der Anwalt übt seinen Beruf in voller Unabhängigkeit aus (Standesregeln des Luzerner Anwaltsverbandes, Ziff. I/1). Die Unabhängigkeit muss auch beim Zusammenwirken mehrerer Anwälte im Mitarbeiterverhältnis gewahrt bleiben. Der Associé hat insbesondere bei Substitution durch den Prinzipal das Mandat selbständig und auf eigene Verantwortung zu führen. Er ist in jedem Fall für seine berufliche Tätigkeit disziplinarisch selbst verantwortlich.