| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen | |---|---| | Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte | | Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht | | Entscheiddatum: | 23.11.1993 | | Fallnummer: | OG 1994 31 | | LGVE: | 1994 I Nr. 31 | | Leitsatz: | § 12 Abs. 1 AnwG; Art. 517 f. ZGB. Interessenkollision und Unabhängigkeitsgebot. Es ist mit dem Unabhängigkeitsgebot nicht vereinbar, dass ein angestellter Rechtsanwalt oder ein Büropartner ein Anwaltsmandat im Zusammenhang mit der gleichen Erbstreitsache übernimmt, für die der vorgesetzte Anwalt oder der Büropartner die Willensvollstreckung durchzuführen hat. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: