In der Vernehmlassung vom 10. Juni 1993 bestätigte Notar X. seine hauptamtliche Anstellung bei der Firma Y., glaubt jedoch die Voraussetzungen für die Ausübung des Notariates weiterhin zu erfüllen, weil er nebenberuflich im Advokatur- und Notariatsbüro Z. tätig sei. Dazu wurde ausgeführt: 3. - Die Frage, ob ein Notar, der hauptamtlich bei einer Firma tätig ist, das Notariat weiterhin ausüben kann, beantwortet sich nicht nach der Ausbildung und nach dem Mass der juristischen Tätigkeit.