Bis heute ist die Erklärung von Y. nach eigener Darstellung nicht der Bank übergeben worden, auch wenn das Papier "Solidarbürgschaftsverpflichtung" die Bestimmung enthält, das Original sei für jene bestimmt. Heute ist Y. nicht mehr willens, der Bank die Bürgschaftserklärung auszuhändigen. Die Bank ist folglich nicht Vertragspartei des Bürgschaftsvertrags geworden (und kann es auch nicht mehr werden). |